Zum Inhalt springen

Leistungen

Ich ste­he Ihnen von Beginn an zur Sei­te. Ange­fan­gen von den ers­ten Ideen, über die anschlie­ßen­den Pla­nun­gen bis zur Umset­zung sowie der wei­te­ren Objekt­be­treu­ung: Sichern Sie sich Unter­stüt­zung bei allen Fra­gen des Brand­schut­zes sowie der Arbeits­si­cher­heit, ob umfas­send oder nur in Teilaspekten.

Mit Fire Risk Engi­nee­ring bekom­men Sie zeit­nah und zuver­läs­sig Ihre pas­sen­de Lösung. Dafür müs­sen Sie kei­nen Umweg gehen – ich bie­te Ihnen ein ganz­heit­li­ches Konzept.

Sie ste­hen am Anfang einer geplan­ten Bau­maß­nah­me? In einem Bestands­ge­bäu­de sol­len Nut­zungs­än­de­run­gen erfol­gen? Um Mög­lich­kei­ten oder auch Schwie­rig­kei­ten früh­zei­tig zu erken­nen, unter­stüt­ze ich Sie ger­ne bei einer ers­ten brand­schutz­tech­ni­schen Bera­tung. Dazu gehö­ren aus­führ­li­che Brand­schutz­be­ge­hun­gen sowie die Koor­di­na­ti­on und Beglei­tung behörd­li­cher Brand­ver­hü­tungs­schau­en und deren Auflagenverfolgung.

Phy­si­ka­li­sche, che­mi­sche und bio­lo­gi­sche Ein­wir­kun­gen tra­gen eben­so zur Gefähr­dung der Beschäf­tig­ten und Ihres Unter­neh­mens bei, wie die ein­ge­setz­ten Arbeits­mit­tel (ins­be­son­de­re Maschi­nen, Gerä­te und Anla­gen) sowie der Umgang damit, oder auch die Gestal­tung von Arbeits­ab­läu­fen und Tätig­kei­ten. Durch das Arbeits­schutz­ge­setz (ArbSchG) ist eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung durch den Unter­neh­mer vor­ge­ge­ben, um die Sicher­heit und den Schutz der Gesund­heit beim Ein­rich­ten und Betrei­ben von Arbeits­stät­ten sowie der Beschäf­tig­ten zu gewährleisten.

Ob bei der Aus­wahl der geeig­ne­ten anlagen­tech­ni­schen Brand­schutz­an­wen­dun­gen oder bei der Besei­ti­gung von Sicher­heits­män­geln aus Anla­gen­prü­fun­gen – Brand­schutz­an­for­de­run­gen sind kom­plex. Brand­schutz­vor­schrif­ten unter­lie­gen kon­ti­nu­ier­li­chen Ände­run­gen und Anpas­sun­gen, eben­so wie Brand­schutz­an­la­gen nicht nur in Betrieb genom­men und regel­mä­ßig über­prüft, son­dern auch im Betrieb funk­ti­ons­fä­hig blei­ben müs­sen. Dar­um ste­he ich Ihnen ger­ne mit umfas­sen­der Brand­schutz­be­ra­tung, ‑pla­nung und ‑doku­men­ta­ti­on zur Seite.

Stel­len Sie Ihren Betrieb auf den Prüf­stand. Ich unter­stüt­ze Sie dabei Schwach­stel­len hin­sicht­lich der Sicher­heits­vor­keh­run­gen und der Brand­schutz­an­for­de­run­gen zu erken­nen und dadurch Ihre Pro­duk­ti­vi­täts­stei­ge­rung zu för­dern. Ob eine Schwach­stel­len­ana­ly­se für den Gesamt­be­trieb oder für ein­zel­ne Anla­gen­kom­ple­xe bzw. Gebäu­de, mit Hil­fe der Risi­ko­be­wer­tung kön­nen Opti­mie­rungs­maß­nah­men erstellt und ziel­ge­rich­tet umge­setzt werden.

Mit Hil­fe von rech­ne­ri­schen Ver­fah­ren, wie z.B. der Brand­last­be­rech­nung kön­nen Sie die Bau­tei­le und Trag­wer­ke Ihres Gebäu­des beur­tei­len las­sen. Ande­re Metho­den hel­fen dabei, Eva­ku­ie­rungs­zei­ten zu ermit­teln und Per­so­nen­strö­me zu ana­ly­sie­ren. Ein Neu­bau, Alt­bau oder Son­der­bau – jedes Gebäu­de hat indi­vi­du­el­le Anfor­de­run­gen und Gefahrenpotenziale.

Pro­jek­te ver­fol­gen oft unter­schied­li­che Inter­es­sen. Wäh­rend eines Bau­vor­ha­bens sind neben Auf­trag­ge­bern oder Bau­herrn auch Her­stel­ler­fir­men, Bau­fir­men, Pla­ner und Behör­den mit Ihren Vor­schlä­gen und Anfor­de­run­gen betei­ligt. Durch eine neu­tra­le und unab­hän­gi­ge fach­li­che Betrach­tung kön­nen die Zie­le und unter­schied­li­chen Ansät­ze zusam­men­ge­fasst und gemein­sa­me wirt­schaft­li­che Lösun­gen erar­bei­tet wer­den; auch schon bevor es zu Span­nungs­ver­hält­nis­sen kommt.

Nicht nur das Ver­hal­ten im Brand­fall ist ein wesent­li­cher Bestand­teil der Inhal­te, die Ihnen und den Mit­ar­bei­tern Ihres Unter­neh­mens in Rah­men inner­be­trieb­li­cher Schu­lun­gen dar­ge­stellt wer­den kön­nen. Ihre Wün­sche und Bedürf­nis­se ste­hen im Vor­der­grund – ich bie­te Ihnen indi­vi­du­el­le Lösun­gen je nach Bedarf.

Für den Brand­schutz sind in Betrie­ben, auf­grund beson­de­rer Rechts­vor­schrif­ten, behörd­li­cher Auf­la­gen oder Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen, Brand­schutz­be­auf­trag­te mit qua­li­fi­zier­ter Aus­bil­dung gemäß der DGUV Infor­ma­ti­on 205–003 erfor­der­lich. Sie neh­men eine bera­ten­de, unter­stüt­zen­de und mit­wir­ken­de Posi­ti­on wahr. Inner­halb eines Unter­neh­mens die­nen Sie als zen­tra­le Ansprech­per­so­nen für Fra­gen und Pro­ble­me rund um den Brand­schutz, sind aber auch für ent­spre­chen­de Beur­tei­lun­gen und Kon­trol­len von brand­schutz­re­le­van­ten Maß­nah­men zuständig.

Maß­nah­men zur Unfall­ver­hü­tung und zum Arbeits­schutz müs­sen auf die Arbeits­ab­läu­fe abge­stimmt wer­den. Neben Maß­nah­men der Auf­klä­rung zu Unfall- und Gesund­heits­ge­fah­ren sowie zur siche­ren Gestal­tung des Arbeits­plat­zes gehört auch die Beur­tei­lung der Arbeits­vor­gän­ge mit dazu. Dar­un­ter fällt die sicher­heits­tech­ni­sche Beur­tei­lung der Betriebs­an­la­gen sowie auch das inte­grie­ren von Maß­nah­men, die Arbeits­un­fäl­len ent­ge­gen­wir­ken. Zudem müs­sen die Arbeit­neh­mer über Unfall- und Gesund­heits­ge­fah­ren auf­ge­klärt werden.

Immer auf dem aktu­el­len Stand der Tech­nik: Für geneh­mi­gungs­fä­hi­ge Brand­schutz­kon­zep­te und ‑nach­wei­se müs­sen indi­vi­du­el­le Lösun­gen für Ihren Betrieb bzw. Bau­vor­ha­ben geschaf­fen wer­den. Erhal­ten Sie nicht nur umset­zungs­fä­hi­ge, son­dern auch wirt­schaft­li­che Kon­zep­te. Ob brand­schutz­re­le­van­te bau­ord­nungs­recht­li­che oder auch pri­vat- bzw. ver­si­che­rungs­recht­li­che Vor­ga­ben, der Abgleich erfolgt stets nach den indi­vi­du­el­len Erfor­der­nis­sen und hier­aus wird ein funk­tio­nie­ren­des Gesamt­kon­zept ent­wi­ckelt. Auch beim Erstel­len von Brand­mel­de- und Alar­mie­rungs­kon­zep­ten, einer gewer­ke­über­grei­fen­den Brand­schutz­ma­trix sowie bei­spiels­wei­se der pla­ne­ri­schen Aus­stat­tung mit Feu­er­lö­schern erhal­ten Sie durch mein Mit­wir­ken fun­dier­tes Fach­wis­sen für die wei­te­re Planung.

Nach Vor­ga­be der Lan­des­bau­ord­nun­gen als auch Bau­vor­la­gen- und Bau­prüf­ver­ord­nun­gen der Län­der sind Brand­schutz­kon­zep­te und ‑nach­wei­se für bestimm­te Bau­vor­ha­ben sowie Nut­zun­gen erfor­der­lich. Im Rah­men der Brand­schutz­kon­zep­te wer­den Anfor­de­run­gen des vor­beu­gen­den Brand­schut­zes, wie bau­li­che, anlagen­tech­ni­sche oder auch betriebliche/organisatorische Maß­nah­men sowie Maß­nah­men zum abweh­ren­den Brand­schut­zes bewertet.

Von Ver­hal­tens­re­geln für Per­so­nen inner­halb eines Gebäu­des wäh­rend einer Not­si­tua­ti­on (Teil A), über Maß­nah­men die einer Brand- und Rauch­aus­brei­tung ent­ge­gen­wir­ken, sowie Flucht- und Ret­tungs­we­ge zugäng­lich hal­ten (Teil B) bis hin zu Regeln und Abläu­fen für Mit­ar­bei­ter, die mit Brand­schutz­auf­ga­ben beauf­tragt wur­den (Teil C) – mit der Brand­schutz­ord­nung (nach DIN 14096) erhal­ten Sie ein Kon­zept, dass in jeder Brand­si­tua­ti­on für gere­gel­te sowie siche­re Abläu­fe sorgt.

Sie pla­nen einen Anla­gen­neu­bau oder grö­ße­re Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men ihrer Pro­duk­ti­ons­an­la­gen und benö­ti­gen Exper­ti­se zu mög­li­chen tech­ni­schen Lösungs­mög­lichk­ei­nen für den Brand­schutz? Im Zuge der Anla­gen­pla­nung wer­den tech­ni­sche Kon­zep­te erar­bei­tet, die Betriebs­un­ter­bre­chun­gen und Sach­schä­den mit den rich­ti­gen Maß­nah­men ver­hin­dern kön­nen. Sor­gen Sie mit einem abge­stuf­ten Kon­zept in Ihrem Unter­neh­men für die Ver­füg­bar­keit Ihrer Anla­gen und schaf­fen Sie dadurch Kundenvertrauen.

Tech­nik für Sicher­heit: Brand­mel­de­an­la­gen sind ein ers­ter Schritt zu einem funk­tio­nie­ren­den Not­fall­sys­tem. Moder­ne Brand­mel­de­sys­te­me kön­nen nicht nur selbst­stän­dig Brän­de erken­nen, die Feu­er­wehr rufen und Per­so­nen alar­mie­ren. Sie sind auch fähig situa­ti­ons­ab­hän­gi­ge Befeh­le durch­zu­füh­ren. Ob das Aus­sen­den von Alarm­si­gna­len, Lösch­be­feh­len oder auch das Schlie­ßen von Brand­schutz­to­ren und Ent­rie­geln von Flucht­tü­ren – Sie kön­nen für jeden Raum‑, jede Eta­ge- oder abschnitts­wei­se die rich­ti­ge Brand­fall­steue­rung vorsehen.

Ein Instand­hal­tungs­kon­zept dient Ihnen als Plan für die Zukunft. Regel­mä­ßi­ge War­tun­gen und Inspek­tio­nen soll­ten von Beginn an mit ein­ge­plant wer­den. Eine Brand­schutz­an­la­ge beinhal­tet zen­tra­le und dezen­tra­le Steu­er- und Über­wa­chungs­ein­rich­tun­gen, die stän­dig funk­ti­ons­fä­hig sein müs­sen. Damit Sie sich rund um die Uhr auf die Ver­füg­bar­keit der Brand­schutz­ein­rich­tun­gen ver­las­sen kön­nen, müs­sen die­se regel­mä­ßig instand­ge­hal­ten wer­den. So kön­nen poten­zi­el­le Män­gel früh­zei­tig erkannt und ver­mie­den werden.

Arbeits­stät­ten, Ver­samm­lungs­stät­ten, Indus­trie­hal­len, Wohn­ge­bäu­de; die Auf­zäh­lung lässt sich belie­big fort­füh­ren. Alle haben etwas gemein­sam: Sie benö­ti­gen Flucht- und Ret­tungs­we­ge. Die Anfor­de­run­gen kön­nen sowohl aus dem Arbeits­recht als auch aus dem Bau­recht stam­men, wel­che teil­wei­se sehr unter­schied­li­che Aus­le­gun­gen beinhal­ten. Um nicht den Über­blick zu ver­lie­ren, las­sen Sie uns die The­ma­tik ganz­heit­lich betrachten.

Mit dem Brand­schutz­plan hal­ten Sie eine Visua­li­sie­rung der Brand­schutz­maß­nah­men inner­halb Ihres Unter­neh­mens in den Hän­den. Durch Feuerwehr‑, Bestuh­lungs- und Ret­tungs­weg­plä­ne sor­gen Sie für die opti­ma­le Ori­en­tie­rung im Brand­fall. Sie zei­gen bei­spiels­wei­se den nächs­ten Not­aus­gang, oder die Stand­or­te von Druck­knopf­mel­dern, Feu­er­lö­schern und Wand­hy­dran­ten. Außer­dem wird in Brand­schutz­plä­nen die ent­spre­chen­de Ret­tungs­weg­füh­rung und deren Erreich­bar­keit geregelt.

Ange­fan­gen bei der Grund­la­gen­er­mitt­lung bis hin zur Objekt­be­treu­ung beglei­te ich Sie in Ihrem Pro­jekt über alle Leis­tungs­pha­sen hin­weg. Durch die ganz­heit­li­che Betreu­ung wer­den termin‑, qua­li­täts- und kos­ten­ge­rech­te Pro­jekt­ab­schnit­te sicher­ge­stellt. Mit Hil­fe eines unab­hän­gi­gen Exper­ten erhal­ten Sie opti­ma­le Pro­zess­ge­stal­tun­gen und Abläu­fe sowie eine mög­li­che Kos­ten­op­ti­mie­rung durch bedarfs­ge­rech­te Ana­ly­sen und Bewertungen.

Bau­li­che Anla­gen sind so anzu­ord­nen, zu errich­ten, zu ändern und instand zu hal­ten, dass die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung, ins­be­son­de­re Leben, Gesund­heit und die natür­li­chen Lebens­grund­la­gen, nicht gefähr­det wer­den. Wie sieht es bei Ihnen im Bestand mit dem Brand­schutz aus? Ken­nen Sie die Anfor­de­run­gen und wer­den die erfor­der­li­chen Maß­nah­men ent­spre­chend umgesetzt?

Viel­fäl­ti­ge Bau­pro­duk­te und Bau­ar­ten sor­gen für unzäh­li­ge Mög­lich­kei­ten im bau­li­chen Brand­schutz, aber auch für vie­le Fra­gen. Mit der ers­ten Bege­hung für das Bau­pro­jekt ste­he ich Ihnen im Rah­men einer bera­ten­den Bau­be­glei­tung zur Sei­te, sodass die brand­schutz­re­le­van­ten Anfor­de­run­gen nicht erst am Ende Berück­sich­ti­gung fin­den müs­sen, son­dern von Beginn an bei der Aus­füh­rung inte­griert wer­den. Von Wän­den und Türen bis hin zu Abschot­tun­gen von Lei­tun­gen und Lüf­tungs­an­la­gen behal­te ich für Sie alles im Blick. In das Auf­ga­ben­ge­biet der Fach­bau­lei­tung Brand­schutz fal­len zudem die Kon­trol­le vor­ge­leg­ter Ver­wend­bar­keits­nach­wei­se und Beschei­ni­gun­gen sowie die Prü­fung der Sach­ver­stän­di­gen-/ Sach­kun­di­gen­be­schei­ni­gun­gen auf deren Plausibilität.

Indi­vi­du­el­le Pro­ble­me benö­ti­gen dar­auf abge­stimm­te Lösungs­an­ge­bo­te, Stra­te­gie­ele­men­te und Bera­ter­rol­len. Durch die Ver­knüp­fung von fach­li­cher Bera­tung und der Gestal­tung des Ver­än­de­rungs­pro­zes­ses kön­nen neben dem fokus­sier­ten Pro­jekt auch poten­zi­el­le Schnitt­stel­len abge­deckt wer­den. So wer­den die jewei­li­gen Pro­jekt­ab­schnit­te ziel­ge­rich­tet in den Betrieb Ihres Unter­neh­mens integriert.

Feu­er­lö­scher, (Wand-)Hydranten, Brand­schutz­tü­ren, Sicher­heits­be­leuch­tung, usw. – funk­tio­nie­ren Ihre Brand­schutz­ein­rich­tun­gen und sind män­gel­frei? Sind die vor­han­de­nen Anla­gen aus­rei­chend und rich­tig aus­ge­legt oder benö­ti­gen Sie jeman­den der die Maß­nah­men beglei­tet? Spre­chen Sie mich an.

Durch die Rege­lung in der Bau­stel­len­ver­ord­nung (Bau­stellV) ist wäh­rend der Pla­nung und Aus­füh­rung von Bau­vor­ha­ben ein SiGe­Ko erfor­der­lich. Die Tätig­kei­ten betei­lig­ter Fir­men wer­den mit Hil­fe eines Sicher­heits- und Gesund­heits­plans wäh­rend des gesam­ten Bau­zeit­raums auf­ein­an­der abge­stimmt und koor­di­niert. Durch die Auf­sicht eines Sicher­heits- und Gesund­heits­schutz­ko­or­di­na­tors stel­len Sie eine lang­fris­tig funk­ti­ons­fä­hi­ge Nut­zung und Instand­hal­tung Ihres Bau­werks sicher.

Durch ver­schie­de­ne Nor­men und Vor­schrif­ten ist fest­ge­legt, dass der Betrei­ber von Brand­schutz­an­la­gen deren Betrieb sicher­stel­len muss und ent­spre­chend qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal bereit­zu­stel­len hat. Zu den Auf­ga­ben gehört die regel­mä­ßi­ge Begut­ach­tung der Anla­gen und deren Umge­bungs­be­din­gun­gen. Beson­ders wich­tig sind ent­spre­chen­de Kennt­nis­se bei betrieb­li­chen Ände­run­gen. Die Regel­mä­ßig­keit ist für jede Anla­ge unter­schied­lich, doch muss die­se min­des­tens ein­mal jähr­lich durch­ge­führt werden.

Für sicher­heits­re­le­van­te Anla­gen und Ein­rich­tun­gen sind regel­mä­ßi­ge Prü­fun­gen und Kon­trol­len erfor­der­lich. Ger­ne koor­di­nie­re ich die Anla­gen­prü­fun­gen für Sie oder beglei­te Sie ein­fach bei geplan­ten Anla­gen­still­stän­den und deren Prü­fun­gen, ver­schaf­fe damit einen Über­blick über die Anla­gen und kann die Abläu­fe ent­spre­chend der jewei­li­gen Bedürf­nis­se anpas­sen oder opti­mie­ren. Dadurch haben Sie nicht nur einen Ansprech­part­ner der Ihre Anla­ge kennt, son­dern bei poten­zi­el­len Män­geln auch direkt einen Exper­ten, der für Sie nach einer Lösung sucht.

Mit dem eige­nen mobi­len Hydran­ten­test­ge­rät kön­nen schnel­le und zuver­läs­si­ge Mes­sun­gen der Durch­fluss­men­ge und des Drucks der Was­ser­ent­nah­me­stel­len durch­ge­führt wer­den. Alle Mess­da­ten wer­den live vom Hydran­ten­test­ge­rät in eine App über­tra­gen und die Mess­pro­to­kol­le sowie Dia­gram­me kön­nen direkt als Vor­schau ange­zeigt wer­den. Eine qua­li­fi­zier­te Aus­sa­ge über die Leis­tungs­fä­hig­keit der Was­ser­ver­sor­gung erfolgt auf Grund­la­ge der Daten in einem ent­spre­chen­den Prüf­be­richt, der als Lösch­was­ser­nach­weis genutzt wer­den kann.